Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den angebotenen Maschinen und Anlagen um gebrauchte Anlagen handelt. Eine Besichtigung und Prüfung der Maschinen vor Vertragsabschluss wird ausdrücklich empfohlen.
Der Käufer hat jederzeit die Möglichkeit, die Maschinen selbst oder durch beauftragte Fachpersonen zu besichtigen und zu prüfen. Erfolgt keine Besichtigung durch den Käufer oder durch von ihm beauftragte Dritte, erfolgt der Kauf dennoch im Zustand „wie besichtigt“.
Ein Verzicht auf eine Besichtigung erfolgt auf eigenes Risiko des Käufers und begründet keine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer.
Bei den angebotenen Maschinen und Anlagen handelt es sich grundsätzlich um gebrauchte Maschinen. Auch wenn einzelne Maschinen überholt, repariert oder teilweise instandgesetzt wurden, handelt es sich weiterhin um gebrauchte Anlagen.
Eine Überholung oder Reparatur bedeutet nicht automatisch eine vollständige Generalüberholung der Maschine.
Der Verkauf erfolgt im aktuellen Zustand „wie besichtigt“ sowie „wie gehen und stehen“, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Garantie, soweit gesetzlich zulässig.
Angaben zu Zustand, Leistung, Maßen, Gewichten oder technischen Daten erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Zusicherung bestimmter Eigenschaften. Technische Angaben, Maße und Leistungsdaten gelten als unverbindliche Richtwerte.
Verschleißteile sowie betriebsbedingter Verschleiß sind ausdrücklich von jeglicher Haftung ausgeschlossen.
Hierzu zählen insbesondere Dichtungen, Lager, Hydraulikkomponenten, Hydraulikschläuche, elektrische Bauteile sowie sonstige verschleißanfällige Komponenten.
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Zwischenverkauf der angebotenen Maschinen bleibt jederzeit ausdrücklich vorbehalten.
Die Preisgültigkeit beträgt 2 Monate ab Angebotsdatum.
Alle Preise verstehen sich ohne gesetzliche Umsatzsteuer und gelten ab Standort der Maschine.
Nicht im Preis enthalten sind insbesondere Fracht, Transportversicherung, Entladen, Transport zur Montagestelle, Montage sowie Inbetriebnahme.
Steuern, Bankgebühren sowie sonstige Gebühren und Abgaben, die im Land des Käufers entstehen, gehen zu Lasten des Käufers.
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Standort der Maschine.
Mit der Verladung der Maschine auf das Transportmittel geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung auf den Käufer über.
Der Transport erfolgt auf Rechnung und Risiko des Käufers, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Für Transportschäden, Verzögerungen oder Verluste während des Transportes übernimmt der Verkäufer keine Haftung.
Eine Transportversicherung wird vom Verkäufer nicht abgeschlossen und ist, sofern gewünscht, vom Käufer selbst zu veranlassen.
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung zu 100 % des Kaufpreises ohne Abzug vor Übergabe bzw. vor Abholung der Ware.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.
Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufgegenstände ab Gefahrenübergang ausreichend gegen Beschädigung, Verlust und Untergang zu versichern. Bis zur vollständigen Bezahlung gelten sämtliche Ansprüche aus der Versicherung als an den Verkäufer abgetreten.
Die Abholung der gekauften Maschinen hat spätestens innerhalb von 12 Monaten ab Rechnungsdatum bzw. Kaufdatum zu erfolgen, sofern keine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abholung, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und über die Maschine anderweitig zu verfügen.
Bereits geleistete Anzahlungen können in diesem Fall als pauschaler Schadenersatz einbehalten werden.
Abweichende Vereinbarungen über längere Lagerzeiten bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Alle nicht ausdrücklich angebotenen Leistungen sind kundenseitig zu erbringen. Hierzu gehören insbesondere sämtliche baulichen Maßnahmen, Fundamente, Stahlunterbauten, Tragkonstruktionen, Podeste, Treppen, Laufstege, Wartungsstege, Rutschen, Prallwände, Holzauflagen, Entsorgungsanlagen, Späneabsaugungen, Steuerkabinen sowie Staub- und Lärmschutzeinrichtungen.
Ebenfalls nicht im Lieferumfang enthalten sind Werkzeuge, Sägeblätter, Schärfeinrichtungen, Pneumatikversorgungsanlagen, Hydrauliköl, Schmierstoffe sowie Anlagenüberwachungssysteme.
Soweit Montage-, Demontage- oder sonstige technische Arbeiten erforderlich sind, können diese durch externe, von uns beauftragte Fachfirmen durchgeführt werden.
Diese Arbeiten erfolgen durch selbstständig tätige Fachfirmen. Die ausführenden Firmen handeln eigenverantwortlich und sind für ihre Leistungen selbst verantwortlich.
Für Leistungen, Schäden oder Verzögerungen, die im Zusammenhang mit diesen Arbeiten entstehen, übernimmt der Verkäufer keine Haftung. Etwaige Ansprüche sind direkt gegenüber der ausführenden Firma geltend zu machen.
Kabelmaterial sowie Kabelverlegungen von der Hauptverteilung zum Schaltschrank und vom Schaltschrank zu Motoren, Schaltern und sonstigen Peripheriegeräten gehören nicht zum Lieferumfang.
Die Verlegung dieser Kabel erfolgt kundenseitig. Die Stromversorgung ist kundenseitig mit 400 V / 230 V / 50 Hz bereitzustellen.
Abgrenzungen wie Umzäunungen, Türen, Geländer, Schranken oder Umhausungen für Staub- und Schallschutz sind entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und gesetzlichen Vorschriften kundenseitig zu erstellen und gehören nicht zum Lieferumfang.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Verkäufers.
Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Verkäufers, sofern gesetzlich zulässig.